Einspruch abgelehnt: Der 4:1-Sieg des FC Bayern München in der Bundesliga beim SC Freiburg bleibt trotz des Wechselfehlers bestehen.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, erläutert das Urteil: "Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."
So seien in der Regel 3 der geltenden Fußballregeln der Auswechselvorgang und die Pflichten des Schiedsrichterteams dabei klar definiert. Oberholz: "Diesen Pflichten ist das Schiedsrichterteam in mehrfacher Hinsicht schuldhaft nicht nachgekommen: Der Vierte Offizielle hat die beiden Auswechselspieler auf das Spielfeld gewiesen, ohne dass er – ebenso wie der Schiedsrichter – darauf geachtet hatte, ob zuvor die auszuwechselnden Spieler den Platz verlassen hatten. Dabei haben sie übersehen, dass kurzfristig zwölf Spieler auf dem Feld waren. Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten."